Neue Wasserhärte-Regelung

Montag, 23. April 2007

Unterschleißheimer Trinkwasser hat höchste Qualität

Die Stadtwerke Unterschleißheim ? Wasserversorgung ? geben die neuen Wasserhärtebereiche bekannt. Der Deutsche Bundestag hat am 01. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, WRMG) beschlossen. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen in Zukunft verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:
-  Härtebereich weich: weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4°dH).
-  Härtebereich mittel: 1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14°dH).
- Härtebereich hart: mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14°dH).
Diese drei neuen Härtebereiche lösen die alten vier Bereiche ab. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen (was für Härteangaben international gebräuchlich ist). Es wird davon ausgegangen, dass weiterhin Gesamthärte (Summe der Konzentrationen von Calcium und Magnesium, berechnet als Calciumcarbonat) anzugeben ist. Das Gesetz macht hierzu allerdings keine Aussage. Die neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht; die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierungsempfehlungen für diese drei Härtebereiche. Das Versorgungsunternehmen hat dem Verbraucher einmal jährlich den Härtebereich mitzuteilen. Die Untersuchungen belegen noch folgende Eigenschaften: Färbung (visuell): farblos; Trübung (visuell): klar; Geruch (qualitativ): ohne Besonderheit; pH ? Wert: 7,49; Wassertemperatur: 17,3 °C; Elektrische Leitfähigkeit: 589 µS/cm. Die genauen Werte der letzten Trinkwasseruntersuchung vom 10.07.2006 erfahen Sie hier (PDF).

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