Neue Bürger-Infobroschüre wird vorbereitet

Freitag, 24. Juni 2005

 

In den kommenden Wochen wird mit den Vorbereitungen für die Neuauflage der Bürger-Info für die Stadt Unterschleißheim begonnen.

Alle Firmen und Geschäftsleute aus Unterschleißheim haben die Möglichkeit, ihr Unternehmen in der Informationsbroschüre in Bild und Schrift individuell vorzustellen. Die Firma Druck & Verlag Zimmermann GmbH (Tel. 089/ 317 84 00, Fax: 089/ 317 11 76, e-Mail: [info@zimmermann-druck.com]) wird sich in Kürze mit den Unterschleißheimer Gewerbebetrieben in Verbindung setzen.

Alle, die bereits in der Bürger-Info eingetragen sind (Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Ergotherapeuten, Massagepraxen, Hebammen, Apotheken, Banken, Gaststätten, Taxiunternehmen, Vereine etc.) bitten wir, evtl. Änderungen, wie z.B. Adresse, Telefon- und Faxnummern, e-Mail- und Internet-Adressen, schriftlich bis zum 29. Juli 2005 unter folgender Adresse mitzuteilen:

Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, z.H. Frau Herzog, 85716 Unterschleißheim, Tel.: 089/ 310 09-162, Fax: 089/ 310 09 - 166, e-Mail: wherzog@ush.bayern.de.

Dies gilt selbstverständlich auch für diejenigen, die sich neu registrieren lassen wollen.

Mitteilungen nach dem 29.07.2005 können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Da in letzter Zeit des öfteren unseriöse Anzeigenwerber in Unterschleißheim aufgetreten sind, weist die Verwaltung vorsichtshalber noch einmal darauf hin, dass ausschließlich die Firma Druck & Verlag Zimmermann GmbH ermächtigt wurde, für die Neuausgabe der Infobroschüre an die Gewerbetreibenden heranzutreten. Interessierte Firmen können sich auch direkt mit der Firma Druck & Verlag Zimmermann GmbH in Verbindung setzen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

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