Durch Niederlegung in der Stadtkanzlei und Bekanntmachung der Niederlegung an allen Stadttafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtbehörde).
I. Beschlussfassung
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 24.10.2007 gem. Art. 63 Abs. 2 i.V.m. Art. 68 der Gemeindeordnung (GO) die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2007 beschlossen.
II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsauf-sichtsbehörde mit Schreiben vom 14.11.2007 rechtsaufsichtlich genehmigt.
III. Vermerk über die Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2007 und die öffentliche Auflage des Nachtragshaushaltsplanes
Nachtragshaushaltssatzung Nr. 1 für das Jahr 2007
Freitag, 16. November 2007