Nach STIKO-Empfehlung: Landkreis bietet zweite Auffrischungsimpfung an

Donnerstag, 24. Februar 2022

Egal ob Erstimpfung oder Booster oder seit der jüngsten STIKO-Empfehlung auch zweite Auffrischungen: Impfungen sind jederzeit spontan möglich. In den Impfzentren stehen weiterhin freie Termine zur Verfügung. Die dortigen ÄrztInnen bieten unverbindliche fachliche Impfberatung und Aufklärung an. 

STIKO empfiehlt zweite Auffrischungsimpfung für vulnerable Personengruppen 
Bereits seit Anfang Februar war in den Impfzentren im Landkreis München für bestimmte Personengruppen eine zweite Auffrischungsimpfung im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit möglich. Nun empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) offiziell einen weiteren Piks für besonders vulnerable oder exponierte 
Personengruppen.  

Eine zweite Auffrischung mit mRNA-Impfstoff sollen danach folgende Personen erhalten:  
•    Menschen ab dem Alter von 70 Jahren 
•    BewohnerInnen sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren
      Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe 
•    Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren 
•    Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt  

Vorzugsweise sollen Impfwillige dabei denjenigen mRNA-Impfstoff erhalten, der bei ihrer Grundimmunisierung bzw. bei der ersten Auffrischungsimpfung zur Anwendung kam. 

In der Regel soll eine zweite Auffrischung frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischung erfolgen. Bei Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind, ist die zweite Auffrischungsimpfung frühestens sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung empfohlen. Die STIKO geht davon aus, dass bei immungesunden Personen der Impfschutz nach der ersten Auffrischungsimpfung besser und ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger ist. In begründeten Einzelfällen kann die zweite Auffrischungsimpfung jedoch auch hier bereits nach frühestens drei Monaten erwogen werden. 
Angehörige der o. g. Gruppen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Impfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen. 

Impfwillige, für die die STIKO aktuell eine zweite Auffrischungsimpfung empfiehlt, können sich jederzeit in den drei Impfzentren des Landkreises beraten und auf Wunsch auch impfen lassen. Auch im Rahmen der Sonderaktionen werden ab sofort zweite Auffrischungsimpfungen entsprechend der STIKO-Empfehlung 
angeboten. Zudem führen viele niedergelassene ÄrztInnen und ggf. auch Apotheken entsprechende Impfungen durch. Impfwillige werden gebeten, sich vorab zu informieren, ob ein entsprechendes Angebot in der jeweiligen Arztpraxis oder Apotheke besteht. 
 

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.