Mikrozensus 2015

Donnerstag, 29. Januar 2015

Seit dem 05. Januar 2015 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt. Rechtliche Grundlage für die Befragung stellt das Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt sowie die Wohnsituation der Haushalte vom 24. Juni 2004 dar. Wer volljährig ist oder minderjährig einen eigenen Haushalt führt, ist gesetzlich verpflichtet, einen Großteil der Fragen zu beantworten.

Ziel der repräsentativen Bevölkerungsumfrage ist es, verlässliche statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur zu generieren. Von Interesse ist dabei insbesondere die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, deren Wohn- oder Arbeitsmarktsituation. Alle Einzelangaben, die im Rahmen der Befragung gemacht werden, werden lediglich für statistische Zwecke genutzt. Alle Interviewer unterliegen der Geheimhaltungspflicht.

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Erkenntnisse sind deshalb von so großer Bedeutung für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger, da sie häufig als Grundlage für zahlreiche politische wie gesetzliche Entscheidungen dienen.

Nach Aussage des Bayerischen Landesamtes für Statistik finden die Mikrozensus-Befragungen in Bayern ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Die Interviewer und Interviewerinnen kündigen sich vor ihrem Besuch schriftlich bei Ihnen an und legitimieren sich bei ihrem Besuch mit einem Ausweis. Befragt wird 1% der Gesamtbevölkerung, was in Bayern in absoluten Zahlen 60.000 Haushalte bedeutet.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

 

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