Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004

Freitag, 06. Februar 2004

 

Überprüfung der Steuerklasse II auf Grund gesetzlicher Neuregelung

Durch das Haushaltsbegleitgesetz ist der bisherige Haushaltsfreibetrag (§ 32 Abs. 7 Ein-kommenssteuergesetz - EStG) ab 01.01.2004 weggefallen und durch einen Entlastungs-betrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) in Höhe von 1.308 € pro Kalenderjahr ersetzt worden. Die Abschaffung geht auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Be-schluss vom 10.11.1998- 2BvR 1057/91, BStBl 1999 II S.182) zurück, das im Haushalts-freibetrag eine ungerechtfertigte Bevorzugung von alleinerziehenden im Vergleich zu ver-heirateten Eltern gesehen hat.

Durch diese Rechtsänderung kann die Steuerklasse II künftig nur noch alleinstehenden Steuerpflichtigen gewährt werden, wenn

  1. sie mit mindestens einem Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 eine Haushaltsgemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung bilden
  2. das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und

der Steuerpflichtige und sein Kind in der gemeinsamen Wohnung mit Hauptwohnsitz gemeldet sind (vgl. § 24b Abs. 1 2.HS EStG) Als alleinstehend gelten Steuerpflichtige, die

  1. nicht die Voraussetzungen für eine Ehegattenveranlagung nach § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und
  2. keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen Person bilden, es sei denn, für diese steht ihnen ein Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder Kindergeld zu. Eine Haushaltsge-meinschaft mit einer anderen Person ist in der Regel dann anzunehmen, wenn diese mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung des Steuerpflichtigen gemeldet ist (vgl. § 24b Abs. 2 EStG).

Wenn auf ihrer Lohnsteuerkarte für das Jahr 2004 die Steuerklasse II bescheinigt wurde, melden sie sich bei ihrem Einwohnermeldeamt.

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