In den vergangenen Tagen wurde Ihnen die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2002 zugesandt. Bitte legen Sie dieses Dokument nicht gleich zur Seite. Werfen Sie einen prüfenden Blick auf die Lohnsteuerkarte, ob alle dort angegebenen Daten stimmen.
Zuständig für die Berichtigung ist nicht das Finanzamt (außer für die Eintragung der Kinder über 18 Jahre) sondern die Stadt. Die Berichtigung der Angaben auf der Lohnsteuerkarte sollte umgehend erfolgen. Ferner sollte auch darauf geachtet werden, dass die Lohnsteu-erklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinder richtig eingetragen sind. Maßgebend hierfür sind die Verhältnisse zum 20.09.2001.
Lohnsteuerkarte bitte überprüfen
Dienstag, 30. Oktober 2001