An der Landshuter Straße wurden auf dem Boden des Geh- und Radwegs Piktogramme angebracht und die Schilder für Fußgänger- und Radverkehr abgebaut. Was hat es damit auf sich?
Diese Regelung ist neu: Im südlichen Abschnitt zwischen Münchner Ring (Kreuzung) und provisorischer Ampel auf Höhe der Discounter/des Drogeriemarkts an der Landshuter Straße müssen RadlerInnen nun in beide Fahrtrichtungen nicht mehr die bislang ausgewiesenen gemeinsamen Geh- und Radwege benutzen. Sie können jetzt auch auf der Fahrbahn radeln. Der „Gemeinsame Geh- und Radweg ohne Benutzungspflicht“ wurde als solcher durch Piktogramme in regelmäßigen Abständen am Boden gekennzeichnet. Schließlich sieht man ihm die Eigenschaft der gemeinsamen Nutzbarkeit aufgrund der durchgängigen Pflasterung nicht an.
Was bedeutet das jetzt für Sie als RadlerInnen, wenn Sie nicht die Fahrbahn, sondern lieber den „Geh- und Radweg“ befahren möchten?
Sie müssen gegenüber dem Fußgängerverkehr besondere Rücksichtnahme üben. Dies beinhaltet das bedarfsweise Fahren mit angepasster Geschwindigkeit – soweit erforderlich sogar mit Schrittgeschwindigkeit – sowie die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes zu den FußgängerInnen. Weiterhin darf natürlich nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung geradelt werden.
Da nun vermehrt RadfahrerInnen die Fahrbahn nutzen werden, ist auch von AutofahrerInnen erhöhte Aufmerksamkeit gefordert: besonders wichtig ist die Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,50 m beim Überholen von RadlerInnen.