Änderungen treten zum 1. und 11. Oktober in Kraft.
Die neuen Vorgaben der Bayerischen Staatsregierung bringen Änderungen für Impfzentren und Teststationen im Landkreis München mit sich. Zunächst erfolgen ab 1. Oktober Kapazitätsreduzierungen in den vier Impfzentren des Landkreises, ab 11. Oktober gelten dann neue Voraussetzungen für Coronatests.