Damit jene LandkreisbürgerInnen, die nicht der neuen M-Zone zugeschlagen wurden, bei ihren Wegen nach München oder im Landkreis nicht benachteiligt werden, hat der Kreistag für Ausgleich gesorgt, der auch für Unterschleißheim gilt: Ab 2021 erstattet der Landkreis rückwirkend und unter bestimmten Voraussetzungen den BesitzerInnen eines MVV-Jahresabos den Differenzbetrag zum Zone-M-Ticket. Der finanzielle Ausgleich ist zunächst auf zwei Jahre (für die Abo-Zeiträume 2020 und 2021) beschränkt, nämlich bis zu dem Zeitpunkt, an dem der nächste Schritt der Reform in Kraft treten soll.
Es ist soweit: Der Zuschuss zum Jahresabo für den öffentlichen Nahverkehr kann nun direkt über den Landkreis München beantragt werden. Gehen Sie dazu bitte auf die Homepage des Landkreises München und nutzen Sie folgenden Pfad: Bürgerservice/Dienstleistungen A–Z. Unter L finden Sie die Landkreis-Flat und alle notwendigen Informationen.
Eine Erstattung erhalten LandkreisbürgerInnen (Erstwohnsitz im Landkreis München), die eine Zeitkarte für den MVV mit dem Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) abonniert haben. Voraussetzung für die sogenannte Landkreis-Flat ist der Erstwohnsitz im Landkreis München für den gesamten Zeitraum von einem Jahr.
Noch ein Hinweis: Ansprechpartner für die Erstattung ist der Landkreis. Die Stadt Unterschleißheim nimmt daher keine Anträge entgegen.
Landkreis-Flat – Stellen Sie jetzt den Antrag auf Teilerstattung Ihres MVV-Jahresabos
Donnerstag, 14. Januar 2021