Auch im Jahr 2007 wird in Bayern eine amtliche Haushaltsbefragung durchgeführt. Dabei befragt das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung im Laufe des Jahres von Januar bis Dezember 2007 rund 55.000 Haushalte. Die Interviewerinnen und Interviewer erheben Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie zur Krankenversicherung. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Der Datenschutz und die Geheimhaltung sind dabei gewährleistet. Die Interviewer kündigen ihren Besuch vorher schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamtes. Sie sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet. Neben dem persönlichen Interview besteht für jeden Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung informiert
Montag, 12. Februar 2007