Lärmaktionsplanung für die Eisenbahnstrecke in Unterschleißheim beginnt

Montag, 07. November 2011

1. Anlass
Als zuständige Behörde gemäß Art. 8a Abs. 2 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG)  hat die Regierung von Oberbayern unter Beteiligung der Stadt Unterschleißheim den Entwurf eines Lärmaktionsplans für die Haupteisenbahnstrecken im Gebiet der Stadt Unterschleißheim gemäß § 47d Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellt. Gemäß der Kartierung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sind im Verlauf der Haupteisenbahnstrecken schutzwürdige Gebiete mit mehr als fünfzig Einwohnern von Lärmimmissionen mit Pegeln LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A) betroffen. Ziel der Planungen ist daher eine Verbesserung der Lärmsituation. Der Lärmaktionsplan ist ein verwaltungsinternes Handlungskonzept, das nur die beteiligten Behörden bindet und zu möglichst wirksamen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung beitragen soll. Nach § 47d Abs. 3 BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Planaufstellung zu beteiligen.

2. Übersicht der wesentlichen Maßnahmen
Als Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmsituation sind in dem Entwurf des Lärmaktionsplans i. w. bauliche Schallschutzmaßnahmen vorgesehen.

3. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Planentwurf wird bei der Regierung von Oberbayern sowie bei der Stadt Unterschleißheim öffentlich für die Dauer von einem Monat ausgelegt. Interessierte Bürger sind aufgefordert im Rahmen dieser Öffentlichkeitsbeteiligung durch Anregungen und Vorschläge an dem Plan mitzuwirken.

Der Planentwurf kann ab 04. November 2011 bis einschließlich 09. Dezember 2011 bei folgenden Adressen persönlich während der Dienstzeiten eingesehen werden (eine Mitnahme ist nicht möglich):

? bei der Regierung von Oberbayern, Bibliothek, Maximilianstraße 39, 80538 München, jeweils von Montag bis Freitag zwischen 08.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag, Mittwoch und Donnerstag zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr (Zugang ist behindertengerecht) und
? bei der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, III. Stockwerk, 85716 Unterschleißheim .

Des Weiteren kann der Planentwurf ab sofort auf den Internetseiten
? der Regierung von Oberbayern (www.regierung.oberbayern.bayern.de) in der Rubrik Aufgaben ? Umwelt, Gesundheit, Verbraucherschutz ? Allgemein ? Lärmaktionsplanung ? Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken Stadt Unterschleißheim
oder
? der Stadt Unterschleißheim (www. unterschleissheim.de)
eingesehen und heruntergeladen werden.

Bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h. bis einschließlich 23. Dezember 2011, können schriftlich gegenüber der Regierung, (Adresse: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 50, 80534 München) oder per E-Mail (technischer.umweltschutz @reg-ob.bayern.de) unter dem Stichwort "Lärmaktionsplan Haupteisenbahnstrecken Stadt Unterschleißheim" Stellungnahmen/Anregungen eingereicht werden. Die Regierung wird diese Vorschläge zusammen mit den betroffenen Behörden prüfen und im Rahmen eines sich anschließenden Abwägungsprozesses würdigen. Fristgemäß eingegangene Stellungnahmen werden angemessen berücksichtigt.

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