Kurzinformation über die Sitzung des Grundstücks-

und

Bauausschusses am 18.06.2001

Dienstag, 10. Juli 2001

 




Bebauungsplan Nr. 129 c ‘Riedmoos / Hirschdamm‘


1.
Für die Grundstücke FlNr. 829/2 und 829/26 ist die Bauweise "Doppelhaus" zusätzlich festzusetzen. Für die Grundstücke 829/4 und 829/26 ist im Bebauungsplan eine Verschmelzung festzusetzen.  
2.
Die redaktionellen Änderungsempfehlungen des Landratsamtes München sind einzuarbeiten.  
3.
Zur konkreten Erfassung der Emissionen des Fußballplatzes des SV Riedmoos und der daraus zu projektierenden Schallschutzmaßnahmen der benachbarten Gebäude ist bei der Firma Dorsch Consult eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag zu geben.  
4.
Im weiteren Verfahren ist mit der Deutschen Bahn AG und der EON - Netz GmbH eine Abstimmung herbei zu führen, inwieweit eine evtl. Überlagerung der beiden Hochspannungsleitungen die Grenzwerte der 26. BImSchV erreicht oder Überschritten werden.  
5.
Die Bedenken der Regierung von Oberbayern gegen die grundsätzliche Aussage des Bebauungsplanes werden gemäß Sachvortrag zurückgewiesen.  
6.
Gemäß Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München ist vom beauftragten Büro für Landschaftsarchitektur Weber im Verfahren nochmals der Nachweis zu führen, dass durch die Planung der regionale Grünzug nicht beeinträchtigt wird.  
7.
Die Bedenken des Kreisheimatpflegers werden gemäß Sachvortrag zurückgewiesen.  
8.
Die Bedenken des Bund Naturschutz Bayern e.V. werden ebenfalls gemäß Sachvortrag zurückgewiesen.  
9.
Die Bedenken der Gemeinde Oberschleißheim gegen die verkehrliche Frequentierung der Birkhahnstraße werden erneut zurückgewiesen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Gemeinde Oberschleißheim Verhandlungen über den Ausbau der Birkhahnstraße zu führen.  
10.
Die Hinweise des Landesamtes für Denkmalpflege und des Wasserwirtschaftsamtes München werden in den Bebauungsplan aufgenommen.  
11.
Der Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern wird entsprochen, eine Festsetzung zur Untersagung von auf die Autobahn ausgerichteten Werbeanlagen wird ergänzt. Zu den Hinweisen ist aufzunehmen, dass rechtliche Ersatzansprüche gegen die Autobahndirektion -Südbayern aufgrund von Lärmbeeinträchtigung des neuen Siedlungsgebietes durch die Autobahn nicht geltend gemacht werden können.  
12.
Gemäß Stellungnahme der EON-Netz GmbH ist die vorhandene Trafostation festzusetzen.  
13.
Die von den Stadtwerken München geforderten üblichen Standardfestsetzungen sollten ebenfalls aufgenommen werden.  
14.
Der Bebauungsplan Nr. 129 c ist nach Vorliegen und Einarbeitung der noch ausstehenden Untersuchungen und Bewertungen gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.  
Ja 10 Nein 0   Anwesend: 10


 
Bebauungsplan Nr. 129 a ‘Riedmoos‘  
1.
Die fachlichen Empfehlungen der Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes München sind bei der Bebauungsplanüberarbeitung zu berücksichtigen.  


2.
Die fachlichen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes München sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.  
3.
Eine Änderung der Bauraumverteilung auf dem Grundstück 791/4 wird nicht vorgenommen. Der Antrag von Brigitte und Ernst Pauly wird zurückgewiesen.  
4.
Die Bebauungsplandarstellung im Bereich der städtischen Grundstücke am Zwerchwiesenweg wird gemäß beiliegendem Änderungsvorschlag überarbeitet.  
5.
Im Grünordnungsplan ist die Lage der Entwässerungsgräben festzusetzen. Gleichzeitig wird festgesetzt, dass ein Zuschütten der Gräben nur auf das notwendige Maß von Einfahrtsbreiten zu beschränken ist, im Fall der Zuschüttung der Gräben ist eine wasserwirtschaftlich ausreichende Verrohrung vorzunehmen.  
6.
Die Größe von Gartengerätehäusern wird auf 3 % der Grundstücksgröße, maximal 15 qm Grundfläche begrenzt. Die Gartengerätehäuser sind nur in Holzbauweise ohne Feuerstätten und ohne Kanalerschließung zulässig.  
Ja 10 Nein 0   Anwesend: 10



Bebauungsplan Nr. 33 a "Lohhof-Süd-Teil Nord-West"


1.
An der Festsetzung der Wintergartentiefe von 2,5 m im Reihenhausbereich wird festgehalten.  
Ja 8 Nein 3   Anwesend: 11  
2.
Auf Grundstücken im Geltungsbereich mit fehlender GRZ-Festsetzung ist diese gemäß den Bauraumvorgaben zu ergänzen.  
3.
Gemäß Vorgabe des Landratsamtes München kann die zusätzliche Regelung zur Unterschreitung von Abstandsflächen im Bebauungsplan entfallen.  
4.
Die redaktionellen Änderungsempfehlungen sind einzuarbeiten.  
5.
Gemäß Stellungnahme des Sachgebietes Immissionsschutz des Landratsamtes ist die Begründung des Bebauungsplanes hinsichtlich Auswirkungen des benachbarten Sportparks zu ergänzen.  
6.
Die fachlichen Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes sind in den Bebauungsplan aufzunehmen.  
7.
Der Antrag von Herrn Helmut Wildgruber und der Firma AK Grundstücks- und Baubetreuungsgesellschaft mbH wird zurückgestellt und soll in der nächsten Sitzung erneut beraten und entschieden werden.  
8.
Im Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die Gesamtlänge der Kombination von Wintergärten und Terrassentrennwänden bzw. Sichtschutzzäunen eine Länge von 4 m nicht überschreiten darf. Terrassentrennwände und Sichtschutzzäune dürfen eine Höhe von 1,85 m nicht überschreiten.  
9.
Zum Antrag von Ruth und Helmut Mau auf Verschiebung des Bauraumes auf dem Grundstück 1104/6 wird das Einvernehmen nicht erteilt. Den Antragstellern wird bezüglich der Erweiterungsmöglichkeit des Gebäudes architektonische Bauberatung empfohlen.  
10.
Der Bebauungsplan ist nach Überarbeitung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.  
Ja 11 Nein 0   Anwesend: 11



Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Fl.St. 784/3  

Das Einvernehmen wird im Grundsatz in Aussicht gestellt. Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 129a wird bzgl. Bauraumverschiebung um ca. 5 m nach Westen befreit. Der Besucherstellplatz ist separat nachzuweisen. Für den abgeholzten Baumbestand wird Ersatzpflanzung gefordert.  


Ja 12 Nein 0   Anwesend: 12


 
Bauvoranfrage zur Errichtung eines 6-Familien-Hauses mit Garagen auf dem Fl.St. 667  
 
Das Einvernehmen zur Bauvoranfrage auf Errichtung eines 6-Familienhauses mit Garagenanlage auf dem Flurstück 677 T wird unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass  


1.
die Bebauung E+1+D (Dachgeschoss als Nichtvollgeschoss) eingehalten wird,  
2.
der Stellplatznachweis in Form einer Tiefgarage erfolgt. Dem Antragsteller wird empfohlen, zusätzliche Besucherstellplätze einzuplanen.  
Ja 12 Nein 0   Anwesend: 12


 
Bauantrag zur Errichtung eines Bankgebäudes auf dem Fl.St. 1706  
 
Das Einvernehmen zur Überschreitung der Baulinie nach Norden durch die Tiefgarage unter Beachtung der 40 cm Überdeckung wird innerhalb des privaten Grundstücksbreichs in Aussicht gestellt.  


Ja 12 Nein 0   Anwesend: 12


 
Bauvoranfrage zur Überdachung eines Stellplatzes auf Fl.Nr. 2/14  

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