Kommunalwahl März 2020 - So kommen Sie an Ihre Briefwahlunterlagen

Donnerstag, 27. Februar 2020

Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben.

Falls Sie Ihre Stimme per Brief abgeben möchten, fordern Sie bitte Ihre Briefwahlunterlagen an. Dazu füllen Sie einfach die Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes vollständig aus und kommen mit Ihrem Ausweis oder Reisepass ins Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim. Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag bei der Stadt vorliegt. Eine weitere Alternative ist das Bürgergerservice-Portal:  https://www.buergerserviceportal.de/bayern/unterschleissheim

 

Personen (auch Ehepartner), die die Abholung für einen anderen vornehmen möchten, benötigen dazu die schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes zu finden ist.

Bitte beachten Sie die Fristen: Für die diesjährigen Kommunalwahlen können Sie Ihre Briefwahlunterlagen bis 13.03.2020, 15:00 Uhr im Bürgerbüro oder online bis zum 12.03.2020, 13:00 Uhr beantragen. In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie die Briefwahlunterlagen auch am 15.03.2020 bis 15:00 Uhr im Rathaus erhalten.

Am Samstag, den 14.03.2020 zwischen 10.00 und 12.00 Uhr hat das Wahlamt für Sie geöffnet und Sie können dort Briefwahlunterlagen erhalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die bereits beantragten Unterlagen nicht zugestellt worden sind.

Das Wahlamt erreichen Sie auch am Wahltag telefonisch unter 089/31009-0.

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