Klare Regelung

Montag, 24. August 2009

Anwohner müssen nicht für Lärmschutzwall zahlen

Der Lärmschutzwall an der Autobahn wurde auf Initiative der Stadt erhöht, um möglichst viele Anwohner der Siedlung "Am Weiher" und am Fastlinger Ring vor Lärmeinwirkungen zu schützen. Diese Baumaßnahme der Stadt sollten die Betroffenen auf freiwilliger Basis anteilig mitfinanzieren. Rund ein Drittel der Kosten sollte so von den Nutznießern mitgetragen werden. Der Abrechnungsmodus scheiterte jedoch aus verschiedenen Gründen. Daraufhin erließ die Stadt eine Satzung, die den Beitragssatz jedes Betroffenen genau regelte. Dies hatte auch die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt München, gefordert. Eine nochmalige rechtliche Überprüfung hatte dann aber ergeben, dass es für ein solches Abrechnungsverfahren keine Rechtsgrundlage gibt. Daraufhin entschied sich der Stadtrat, die Satzung aufzuheben mit der für die Betroffenen erfreulichen Konsequenz, nun nicht für den Lärmschutzwall bezahlen zu müssen.

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