Kinderbetreuungseinrichtungen – Stadt verlängert befristete Arbeitsmarktzulage

Donnerstag, 22. September 2022

Seit 2015 erhalten ErzieherInnen und KinderpflegerInnen in den Unterschleißheimer Kinderbetreuungseinrichtungen eine befristete Arbeitsmarktzulage. Die Zulage beträgt inzwischen 150 Euro für KinderpflegerInnen und 200 Euro für ErzieherInnen. Der Hauptausschuss hat die befristet eingeführte Zulage bis 31.12.2024 verlängert. 
Grundsätzlich dient die Arbeitsmarktzulage dazu, dass ErzieherInnen und KinderpflegerInnen die hohen Immobilienpreise und Lebenshaltungskosten im Großraum München finanziell besser bestreiten können. 
Die befristete Arbeitsmarktzulage wurde vom Hauptausschuss bis zum 31.12.2022 verlängert, um weiter dringend benötigtes Personal anzuwerben und das engagierte Personal am Standort Unterschleißheim zu halten. Hier investiert die Stadt mit der Arbeitsmarktzulage jährlich weiterhin etwa 762.000 Euro.
Darüber hinaus erhält das Betreuungspersonal seit September 2020 eine Großraumzulage. Die Höhe variiert je nach Eingruppierung zwischen 135 und 270 Euro monatlich plus 50 Euro für jedes eigene Kind, für das Kindergeld bezogen wird.
Da die Kinderbetreuungseinrichtungen in Unterschleißheim von freien Trägern betrieben werden und die Stadt hierfür kein eigenes Personal beschäftigt, bedeutet diese Entscheidung, dass die Träger die Zulagenzahlungen an ihre Beschäftigten wie bisher über Defiziterstattungen der Stadt zurückerhalten.
 

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