Interviewer nehmen Kontakt mit ausgewählten Personen auf

Montag, 18. April 2011

Zensus 2011 startet ab 10. Mai

Zum ersten Mal seit 24 Jahren wird in Deutschland wie auch in der gesamten Europäischen Union wieder eine Volkszählung, der sogenannte Zensus 2011, durchgeführt. Im Gegensatz zu bisherigen Volkszählungen werden diesmal jedoch nicht alle Einwohner befragt, sondern deutschlandweit lediglich 10%. Der Landkreis München bildet hier eine einzigartige Ausnahme: Kein anderer Landkreis in Deutschland hat einen so großen Anteil an Städten und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Da die Befragungen im Rahmen des Zensus überwiegend in diesen Kommunen durchgeführt werden, beträgt der Anteil der zu befragenden Personen im Landkreis sogar 20% ? der höchste Wert im Bundesgebiet. In kreisfreien Städten wie München wurde der Anteil dagegen von vornherein auf 5% der Bevölkerung festgelegt. Die Anschriften, unter welchen alle Bewohner (auch die mit Nebenwohnsitz) zu befragen sind, wurden mittels eines Zufallsverfahrens durch das Bundesamt für Statistik gezogen. Ob man selbst zu den Auskunftspflichtigen gehört, erfährt man durch eine schriftliche Ankündigung eines ehrenamtlich tätigen Interviewers. Die Interviewer wurden für den Landkreis München durch das Landratsamt benannt und speziell für die Tätigkeit geschult. Gehört man selbst also zu dem Personenkreis, der für Befragungen ausgewählt wurde, erhält man ab Anfang Mai eine Ankündigung seines Interviewers mitsamt Terminvorschlag. Ist man zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend, empfiehlt es sich, Kontakt mit dem Interviewer aufzunehmen und einen anderen Termin zu vereinbaren.

Persönliches Interview nicht zwingend notwendig
Möglich ist auch, den Fragebogen ohne Beisein des Interviewers auszufüllen. Dies kann sowohl schriftlich (lassen Sie sich hierzu von Ihrem Interviewer auch eines der bereits adressierten Versandkuverts aushändigen) als auch über das Internet (individuelle Zugangsdaten stehen auf jedem Fragebogen) erfolgen. Zu beachten ist hier allerdings, dass der Interviewer die auszufüllenden Fragebögen nicht einfach in Ihren Briefkasten werfen darf: Auch wenn Sie den Bogen selbständig ausfüllen möchten, müssen Sie dem Interviewer bei Übergabe der auszufüllenden Fragebögen Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum mitteilen ? auch für jedes weitere Mitglied Ihres Haushalts. Nur so lassen sich die Fragebögen später korrekt zuordnen, wenn sie beim Landratsamt eingehen. Die Einhaltung des Termins mit dem Interviewer ist deshalb auch notwendig, wenn Sie den Fragebogen ohne Hilfe des Interviewers ausfüllen möchten. Grundsätzlich ist für jede an einer Anschrift wohnhafte Person ein Fragebogen auszufüllen, auch für Kleinkinder und Personen mit Nebenwohnsitz. Vereinfacht wird dies dadurch, dass ein volljähriges Haushaltsmitglied grundsätzlich berechtigt ist, auch für alle weiteren Haushaltsmitglieder Auskünfte zu erteilen, soweit dies möglich ist. Familien oder Wohngemeinschaften müssen also zum Termin mit dem Interviewer nicht vollzählig anwesend sein.

Mitwirkung ist Pflicht
Jeder Interviewer wird zwei Kontaktversuche mit einem Haushalt vornehmen. Trifft er zwei Mal niemanden an, so wird das weitere Verfahren durch das Landratsamt durchgeführt; zunächst in Form von Erinnerungen und Mahnungen, im weiteren Verlauf ist bei Verweigerung auch die Verhängung eines Zwangsgeldes möglich. So soll die durch die Europäische Union und den Bundesgesetzgeber festgelegte Auskunftspflicht durchgesetzt werden. Das Landratsamt bittet daher bereits jetzt um Ihre Mitarbeit, um spätere Unannehmlichkeiten für alle Beteiligten zu vermeiden. Alle Daten werden auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 sowie auf Grund gesetzlicher Anordnungen nur anonymisiert ausgewertet. Die Erhebung von Name und Anschrift erfolgt nur zur Prüfung, ob der Auskunftspflicht nachgekommen wird. Anschließend werden diese Angaben gelöscht und nicht weiter verwertet. Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zum Zensus, insbesondere zur Mitwirkungspflicht haben, können sich jederzeit an die Erhebungsstelle im Landratsamt München wenden: Telefon (089) 6221-2911, E-Mail: .


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