Auch im Jahr 2006 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung werden dabei im Laufe des Jahres rund 55.000 Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftlichen und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt. Der Mikrozensus 2006 erhält zudem noch Fragen zur Wohnsituation. Neben der Wohnfläche und dem Baualter der Wohnung werden unter anderem die Heizungsart und die Höhe der bezahlten Miete sowie die Nebenkosten erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung weiter mitteilt, ergaben sich mit Inkrafttreten des neuen Mikrozensusgesetzes 2005 grundlegende Neuerungen im Erhebungsverfahren. So fanden bereits im Jahr 2005 die Befragungen ? anders als in den Vorjahren ? nun nicht mehr nur im Frühjahr, sondern ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind demnach bei rund 55.000 Haushalten, die nach einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte zu befragen. Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamtes legitimieren, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Neben dem persönlichen Interview besteht natürlich für jeden Haushalt auch die Möglichkeit, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.
Interviewer bitten um Auskunft
Dienstag, 31. Januar 2006