Die Bedeutung der Erbschafts- und Schenkungssteuer nimmt in Hinblick auf das von der Nachkriegsgeneration erwirtschaftete und angesparte Vermögen von Jahr zu Jahr zu. Bis zum 1.Januar 2002 muss der Gesetzgeber auch entscheiden, wie bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer die Wertansätze für Grundvermögen ermittelt werden. Wenn Sie sich darüber informieren möchten, was der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt, was bei der Beendigung von Zugewinngemeinschaften zu beachten, was von der Steuer befreit ist, um nur einige Fragen anzusprechen, dann sollten Sie einen Blick in die neu herausgebrachte Broschüre des Bayerischen Finanzministeriums "Die Erbschafts- und Schenkungssteuer" werfen, die an der Info- und Servicestelle im Rathaus in Unterschleißheim erhältlich ist, solang der Vorrat reicht.
Interessantes zur Erbschafts- und Schenkungssteuer
Montag, 01. Oktober 2001