Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl am 28. September 2008

Dienstag, 26. August 2008

Um einen reibungslosen Ablauf der beiden Wahlen schon im Vorfeld wieder zu ermöglichen, gibt die Stadt Unterschleißheim folgende Hinweise an die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger:

1. Wahlrecht
Wahlberechtigt für die Landtags- und Bezirkswahl sind nach Art. 1 Landeswahlgesetz (LWG), Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 Bezirkswahlgesetz (BezWG) alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), die am Tag der Wahl
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
b) seit mindestens drei Monaten in Bayern (für die Bezirkstagswahl
im Bezirk Oberbayern) ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre
Hauptwohnung, haben oder sich sonst in Bayern (bzw. im Bezirk)
gewöhnlich aufhalten,
c) nicht nach Art. 2 des Landeswahlgesetzes (LWG) vom Wahlrecht
ausgeschlossen sind.
Bitte beachten: Die übrigen EU-Bürger sind bei dieser Wahl nicht
wahlberechtigt!

2. Ausübung des Wahlrechts
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist. In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die spätestens seit dem 28. Juni 2008 in der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und die obigen Kriterien erfüllen.

3. Frist für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis kann vom 08. bis 12. September 2008 im Rathaus, Bürgerbüro, Einsicht genommen werden. Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 2 des Landeswahlgesetzes (LWG) hat jede stimmberechtigte Person das Recht, in diesem Zeitraum während der allgemeinen Dienststunden die Richtigkeit oder Vollständigkeit die zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

4. Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 07. September 2008 zugestellt. Sollten Sie bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, kontaktieren Sie bitte sofort das Bürgerbüro des Rathauses (Tel. 31009-0).

5. Briefwahlunterlagen
Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss vom Wahlberechtigten ein wichtiger Grund glaubhaft gemacht werden. Dieser ist insbesondere für Personen gegeben, die aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsentziehung, infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlicher Behinderung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können. Ein Sonntagsausflug ist zum Beispiel auf jeden Fall nicht als triftiger Grund anzusehen.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, werden die Briefwahlunterlagen zugesandt, sofern der Antrag ausgefüllt und unterschrieben (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die die Abholung für Andere (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine Vollmacht des Antragstellers.
Die Ausstellung der Briefwahlunterlagen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim, Tel. 31009-0.

6. Auskunftserteilung
Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl (Zimmer 117, Tel. 31009-225) und für Fragen zur Briefwahl oder Wahlberechtigung Frau Obermaier (Bürgerbüro, Tel. 31009-174) während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung.

7. Weitere Hinweise
Weitere und nähere Informationen über die Landtags- und Bezirkswahl entnehmen Sie bitte den amtlichen Bekanntmachungen in den Schaukästen und der Presse.

8. Namensschilder an den Briefkästen
Die Wahlbenachrichtigungskarten und Briefwahlunterlagen können nicht auf Verdacht in einen unbeschrifteten Briefkasten geworfen werden. Bringen Sie deshalb noch vorher Ihre Namensschilder an.

Ihre Stadt Unterschleißheim

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