Informationen zur Bundestagswahl am 18. September 2005

Dienstag, 16. August 2005

 

Für die bevorstehende Bundestagswahl am 18. September 2005 hier einige wichtigeHinweise zur Wahlvorbereitung.

1. Wahlrecht
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind nach § 12 Bundeswahlgesetz (BWG) alleDeutschen im Sinne des Art. 116 Abs.1 des Grundgesetzes, die am Tag der Wahl

  • a) das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschlandihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich sonst gewöhnlichaufhalten,
  • c) nicht nach § 13 des Bundeswahlgesetzes (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossensind.

Alle anderen EU-Bürger sind bei dieser Wahl nichtwahlberechtigt!

2. Ausübung des Wahlrechts
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlscheinhat. In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen,die spätestens seit dem 18. Juni 2005 in der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnsitzgemeldet sind.

3. Frist für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
In das Wählerverzeichnis kann vom 29. August bis 02. September 2005 im Rathaus,Bürgerbüro, Einsicht genommen werden. Nach § 17 Abs.1 des Bundeswahlgesetzes (BWG)hat jede stimmberechtigte Person das Recht, in diesem Zeitraum während der allgemeinenÖffnungszeiten die Richtigkeit oder Vollständigkeit die zu seiner Person imWählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen.

4. Wahlbenachrichtigungskarten
Die Wahlbenachrichtigungskarten werden bis spätestens 28. August 2005 zugestellt.Sollten Sie bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, kontaktierenSie bitte das Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim im Rathaus (Tel. 31009-285).

5. Briefwahlunterlagen
Für die Ausstellung von Briefwahlunterlagen muss vom Wahlberechtigten allerdings einwichtiger Grund glaubhaft gemacht werden. Dieser ist insbesondere für Personen gegeben,die aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlicherBehinderung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchenkönnen. Ein Sonntagsausflug ist zum Beispiel auf jeden Fall nicht als triftiger Grundanzusehen. Frühester Ausgabetag für die Briefwahlunterlagen ist voraussichtlich der29. August 2005, falls die Stimmzettel der Stadt Unterschleißheim bereits vorliegen.Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, werden die Briefwahlunterlagenzugesandt, sofern der Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der StadtUnterschleißheim vorliegt. Personen, die die Unterlagen für andere (auch Ehegatten)abholen wollen, benötigen dazu eine Vollmacht des Antragstellers. Die Ausstellung derBriefwahlunterlagen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim.

6. Auskunftserteilung
Für Auskünfte stehen bei der Stadtverwaltung Unterschleißheim im Rathaus währendder Geschäftsstunden zur Verfügung:

  • Für allgemeine Fragen, Herr Praxl, Tel. 31009-225
  • Für Fragen zur Wahlberechtigung, Frau Obermaier, Tel. 31009-174


7. Weitere Hinweise
Weitere und nähere Informationen über die Bundestagswahl entnehmen Sie bitte den amtlichenBekanntmachungen in den Schaukästen und der Presse.

8. Namensschilder an den Briefkästen
Die Wahlbenachrichtigungskarten können nicht auf Verdacht in einen unbeschrifteten Briefkastengeworfen werden. Bringen Sie deshalb noch vorher Ihre Namensschilder an!

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