Informationen zur Bürgermeisterwahl am 03.03.2013

Freitag, 08. Februar 2013

Nachstehende Hinweise auf einige grundsätzliche Bestimmungen bitten wir, in Ihrem eigenen Interesse zu beachten, da hiervon unter Umständen die Ausübung Ihres Wahlrechts abhängig ist.


1. Wahlrecht

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und die übrigen EU-Bürger, die am Wahltag

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Unterschleißheim gemeldet sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind


2. Ausübung des Wahlrechts

Nur wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt, kann wählen.


3. Eintragung in das Wählerverzeichnis

In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten von Amts wegen eingetragen, die am Stichtag, dem 3. Dezember 2012, bei der Stadt Unterschleißheim mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.


4. Wahlbenachrichtigungskarten

Bis zum 10. Februar 2013 erhält jeder Wahlberechtigte, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, von der Stadt Unterschleißheim eine Wahlbenachrichtigung. Wenn Sie bis zu diesem Zeitpunkt keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, melden Sie sich bitte bei der Stadt Unterschleißheim im Bürgerbüro (Tel. 31009-0).

Für die Bürgermeisterwahl sind 25 Stimmbezirke gebildet worden. Ihr Wahllokal (Ort und Nummer) ist auf der Benachrichtigungskarte aufgedruckt.

5. Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Die Ausstellung von Briefwahlunterlagen erfolgt im Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim.

Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der schriftliche Antrag dafür bei der Stadt Unterschleißheim vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen (auch Ehegatten) besorgen wollen, benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte).


6. Briefwahlunterlagen an die Stadt

Werfen Sie den vollständigen Wahlbrief (rosa Kuvert) sobald wie möglich in den nächsten Briefkasten der Deutschen Post AG oder geben ihn im Rathaus ab und zwar noch so rechtzeitig, dass er am Wahlsonntag die Briefwahlvorstände (vor 18.00 Uhr) erreicht.


7. Informationen für den Wahltag

Zur Abstimmung bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigungskarte und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Identitätsausweis bei nichtdeutschen EU-Bürgern) mit. Aber auch, wenn Sie Ihre Wählerkarte verlegt oder verloren haben sollten, können Sie mit Ihrem amtlichen Ausweis in dem für Sie zuständigen Wahllokal abstimmen. Bitte bedenken Sie, dass die Wahlbenachrichtigungskarte noch für eine evtl. Stichwahl am 17.03.2013 wieder benötigt wird. Diese wird Ihnen daher nach Prüfung der Wahlberechtigung vom Wahlvorstand im Wahllokal wieder zurückgegeben.

Im Wahllokal erhalten Sie nur einen Stimmzettel. Bitte kreuzen Sie auf dem Stimmzettel nur eine Person Ihrer Wahl an. Ist mehr als eine Person angekreuzt, so ist der Stimmzettel ungültig. Es wurden folgende Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl vom Wahlausschuss zugelassen:

  • Wahlvorschlag-Nr. 1, CSU, Weinzierl Brigitte
  • Wahlvorschlag-Nr. 2, SPD, Böck Christoph
  • Wahlvorschlag-Nr. 4, GRÜNE, Radtke Jürgen
  • Wahlvorschlag-Nr. 6, FB, Reichart Martin

Weitere Informationen zur Bürgermeisterwahl finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen (Aushänge in den städtischen Schaukästen), in der Presse und auf der städtischen Internetseite (www.unterschleissheim.de) zu gegebener Zeit.


8. Auskunftserteilung

Bei der Stadtverwaltung im Rathaus stehen für allgemeine Fragen Herr Praxl
(Zimmer 117, Tel. 31009-225) und für Auskünfte zur Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie zu Briefwahlunterlagen Frau Obermaier (Bürgerbüro, Tel. 31009-174) während der üblichen Geschäftsstunden zur Verfügung.

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