Informationen zu den Kommunalwahlen am 16. März 2014

Mittwoch, 26. Februar 2014

An alle Wähler und Wählerinnen in Unterschleißheim

Damit bei den Kommunalwahlen am 16. März 2014 möglichst wenig ungültige Stimmzettel vorkommen, soll hier kurz erläutert werden, wie Sie am einfachsten und sichersten Ihre Stimme abgeben.

Sie erhalten drei Stimmzettel ausgehändigt:

1. Landratswahl  (hellblauer Stimmzettel)
Sie haben eine Stimme, bitte nur eine Person in dem aufgedruckten Kreis ankreuzen.

2. Stadtratswahl  (hellgrüner Stimmzettel)
In Unterschleißheim hat  jede Wählerin und jeder Wähler 30 Stimmen.
Sie dürfen nicht mehr als die vorgegebene Stimmenzahl vergeben.

Der Stimmzettel enthält mehrere gültige Wahlvorschläge.
Sie können nur Bewerberinnen und Bewerber wählen, die namentlich auf dem Stimmzettel genannt sind. Dabei haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten, von Ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

• Nur ein Listenkreuz (Wahlvorschlag einer Partei): Jede Kandidatin oder jeder Kandidat auf dieser  Liste erhält eine Stimme. Kandidaten, die zweimal aufgeführt sind, erhalten zwei, solche, die dreimal aufgeführt sind, drei Stimmen; Streichungen einzelner Namen sind möglich.
• Kumulieren und Panaschieren und ggf. ein Listenkreuz:
Auf diese Weise können Sie Ihre ganz persönlichen Kandidaten heraussuchen.

Einzelnen Bewerbern dürfen Sie bis zu maximal drei Stimmen geben („kumulieren“).
Sie können auch Kandidaten auf verschiedenen Listen ankreuzen („panaschieren“); damit können Sie für Kandidaten verschiedener Parteien und Wählergruppen stimmen.
Wenn Sie nicht alle Stimmen für einzelne Kandidaten verwenden, können Sie zusätzlich eine Liste ankreuzen. Entsprechend der verbliebenen Stimmenzahl erhalten dann die aufgeführten Kandidaten dieser Liste, sofern sie von Ihnen noch nicht einzeln gekennzeichnet wurden, in der Reihenfolge ab Platz 1 je eine Stimme. Mehrfach aufgeführte Personen werden entsprechend ihrer Mehrfachnennung berücksichtigt. Streichungen einzelner Namen sind auch hier möglich.

3. Kreistagswahl (weißer Stimmzettel)

Sie haben 70 Stimmen zu vergeben. Im Übrigen können Sie hier wie bei der Stadtratswahl (Nr. 2) verfahren, nur dass Sie eben keine 30, sondern 70 Stimmen vergeben können.


Weitere Hinweise

Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn
• Sie den Stimmzettel leer,  also ohne eine Stimmabgabe einreichen;
das Streichen von Namen allein genügt nicht
• die Gesamtstimmenzahl überschritten ist
• nicht klar erkennbar ist, für wen Sie gestimmt haben
• Sie den Stimmzettel mit zusätzlichen Bemerkungen versehen!

Die aufgezeigten Möglichkeiten sind keinesfalls erschöpfend. Es gibt noch viele Varianten, Stimmen gültig zu vergeben. Verfahren Sie jedoch nach vorstehenden Regeln, dann wählen Sie einfach und die Fehlerquellen sind gering. In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Informationsbroschüre des Bayerischen Staatsministeriums des Innern hin, die im Rathaus (Bürgerbüro) abgeholt werden kann.

Es werden bei dieser Kommunalwahl zur Erleichterung der Stimmenauszählung auf den Stimmzetteln (Stadtrat und Kreistag) Strichcodes bei den Namen der Parteien und Wählergruppen (Kennwort) sowie bei den Namen der sich bewer-benden Personen angebracht.

Beachten Sie bitte:

Mit Ihrer Wahl bestimmen Sie die Zukunft Ihres Wohnortes und Ihres Landkreises mit. Auf das Wahlrecht sollte daher niemand verzichten. Unsere Demokratie lebt davon, dass die Bürgerinnen und Bürger sie bejahen und praktizieren.

Stadt Unterschleißheim
-Wahlamt-

Musterstimmzettel

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