Informationen des Landratsamtes München - Quarantäneregeln für Kontaktpersonen gelockert

Dienstag, 18. Januar 2022

Bund und Freistaat haben mit Wirkung vom, 15. Januar 2022, die Quarantäneregeln für Kontaktpersonen von mit dem Coronavirus Infizierten gelockert.

Folgende Kontaktpersonen müssen sich ab sofort nicht mehr in Quarantäne begeben, sofern sie frei von Symptomen sind: 

• Dreimal Geimpfte (Vollständig geimpft + Boosterimpfung) 
• Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach Erkrankung 
• Geimpfte innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung 
• Genesene mit einer zusätzlichen Impfung innerhalb der ersten 3 Monate nach der Impfung
• Mit dem J&J-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich zweimal geimpft sind 

Für Kontaktpersonen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer Einzelanordnung des Gesundheitsamts noch in Quarantäne befinden und zum oben genannten Personenkreis gehören, endet die Quarantäne sofort, sofern sie frei von Symptomen sind. Das gilt auch für Kontaktpersonen von mit der Omikron-Variante Infizierten.  

Für andere Kontaktpersonen gilt eine 10-tägige Quarantänepflicht mit Verkürzungsmöglichkeit ab dem siebten Tag. Die Testung zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne kann mittels Nukleinsäuretest oder Antigentest erfolgen. Das vorzeitige Ende der Quarantäne wird erst wirksam mit der Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. BürgerInnen des Landkreises München finden weitere Informationen unter nachfolgendem Link und können hier auch ihren Testnachweis über das Kontaktformular einreichen: https://www.landkreis-muenchen.de/artikel/quarantaeneregeln-fuer-kontaktpersonen-gelockert/ 
 
Ausnahmeregelungen für Kinder und Jugendliche 
Für SchülerInnen sowie für Kinder, die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Heilpädagogische Tagesstätten besuchen, endet die häusliche Quarantäne bereits, wenn der enge Kontakt zu dem bestätigten COVID-19 Fall mindestens fünf Tage zurückliegt, während der Quarantäne keine für COVID-19 typischen Krankheitszeichen aufgetreten sind und ein frühestens fünf Tage nach dem letzten engen Kontakt durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest ein negatives Ergebnis zeigt. 
Voraussetzung für das vorzeitige Ende der Quarantäne ist ebenfalls die Übermittlung des negativen Testergebnisses an das zuständige Gesundheitsamt. 

Verkürzte Quarantäne auch für Infizierte 
Auch Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben, müssen sich in der Regel nur noch zehn Tage in Quarantäne begeben.
Die Isolation endet bei asymptomatischen Personen frühestens sieben Tage nach Erstnachweis des Erregers bzw. bei symptomatischem Krankheitsverlauf frühestens sieben Tage nach Symptombeginn, sofern seit mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit besteht und ein frühestens an Tag sieben durchgeführter Nukleinsäuretest oder Antigentest, jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, ein negatives Ergebnis zeigt. 
Andernfalls endet die Isolation nach zehn Tagen und Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden, es sei denn, es liegt am 10. Tag ein höchstens 72 Stunden altes positives Testergebnis eines Nukleinsäuretests oder Antigentests, jeweils durchgeführt durch eine medizinische Fachkraft oder eine vergleichbare, hierfür geschulte Person, vor. In diesem Fall bestimmt die Kreisverwaltungsbehörde, wann und unter welchen Bedingungen die Isolation im Einzelfall endet. 

Weitere Informationen finden Sie auch beim Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
https://www.stmgp.bayern.de/presse/bayern-setzt-bundesregeln-in-av-isolation-um-keine-kontaktpersonen-quarantaene-fuer/ 

 

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