Impfschutz gegen Coronavirus - Landratsamt organisiert Sonderaktion noch bis 14. Juli 2021

Donnerstag, 08. Juli 2021

Wer im Landkreis München wohnt und bislang noch nicht geimpft wurde, hat aktuell die Möglichkeit dazu: Bis zum 14. Juli bieten die vier Impfzentren im Landkreis – auch das Impfzentrum in Unterschleißheim – eine Sonderaktion mit Vaxzevria von AstraZeneca an. 

Um die Pandemie besonders im Hinblick auf die sich ausbreitende Deltavariante des Coronavirus nachhaltig einzubremsen, möchte der Landkreis München zeitnah allen BürgerInnen ab 18 Jahren ein Impfangebot machen. Hierzu wird es noch bis zum 14. Juli 2021 eine Sonderaktion mit verlängerten Öffnungszeiten in den Impfzentren geben. 

Wie bekomme ich einen Termin? 

Interessierte können telefonisch bei ihrem zuständigen Impfzentrum einen Termin vereinbaren (Unterschleißheim: 089 312034422). Um eine vorherige Registrierung zur Impfung unter www.impfzentren.bayern.de wird gebeten. 

Kreuzimpfungen möglich 

Nach den neuesten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) und nach aktuellen Studienergebnissen ist ein heterologes Impfschema (Vaxzevria + mRNA-Impfstoff) dem homologen Impfschema (2 x Vaxzevria) deutlich überlegen. Nach Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca ist daher bereits nach vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Altersklassen ab 18 Jahren möglich. 

Nach wie vor empfiehlt die STIKO die Impfung mit dem Vektorimpfstoff von AstraZeneca Vaxzevria® Personen über 60 Jahren. Der Landkreis München folgt jedoch der seitens der STIKO eingeräumten Möglichkeit, den Impfstoff auch jüngeren Personen anzubieten, wenn diese ausführlich ärztlich aufgeklärt worden sind. 

Aufhebung der Priorisierung 

In den Impfzentren entfällt die Priorisierung. Die Reihenfolge zur Termineinladung wird künftig grundsätzlich ausschließlich über das Datum der erfolgten Registrierung in BayIMCO vergeben. Das Lebensalter und Vorerkrankungen spielen dabei keine Rolle mehr. 

Über den Stichtag 1. Juli hinaus wird aber die Priorisierungsmöglichkeit für die besonders vulnerablen Gruppen 1 und 2 beibehalten, d. h. auch wenn sich zukünftig eine Person in BayIMCO registriert, die der Priorität 1 oder 2 angehört, erhält sie eine umgehende Termineinladung. 

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