Im Stadtrat

Montag, 20. Oktober 2008

Zahlreiche Anträge behandelt

Solardächer und Gentechnik
Der Antrag einer Partei, ein Solardachkataster zu erstellen, wurde mehrheitlich positiv beurteilt. Nun muss sich die Verwaltung mit dieser Aufgabe befassen. Es soll untersucht werden, welche Dächer öffentlicher Gebäude für die Nutzung der Solarthermie bzw. von Photovoltaikanlagen geeignet sind. Ein anderer Antrag hatte zum Ziel, die rechtlichen und sachlichen Möglichkeiten der Stadt zu untersuchen, um den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der Stadt Unterschleißheim zu verhindern. Auch hier ist nun die Verwaltung gefordert, die Voraussetzungen und Fakten hierzu zu ermitteln. Das Ergebnis soll eventuell schon in der nächsten Umwelt- und Verkehrsausschuss-Sitzung im November vorliegen.
Keine Argumente für Engergie-Potentialanalyse, Haus der Erwachsenenbildung und kommunales Erziehungsgeld
Eine Potentialanalyse, die aufzeigen soll, mit welchen Maßnahmen man Energie einsparen oder gewinnen kann, wird es nicht geben. Die Intention, die hinter dieser Aufgabenstellung steht, ist einerseits grundsätzlich wünschenswert und richtig. Andererseits wäre eine solche Analyse aber so umfangreich, aufwändig und kostenintensiv, dass sie von der Stadt nicht ohne externe Hilfe bearbeitet werden könnte. Dies bewog den Stadtrat dann dazu, diese Anregung nicht weiter zu verfolgen.
Der Vorschlag einer Wählergruppierung, die Machbarkeit eines "Hauses der Erwachsenenbildung" im Valentinspark zu prüfen, fand keine Mehrheit. Gerade weil erst vor Kurzem beschlossen wurde, die Flächen der VHS an der Landshuter Straße auszuweiten und für die nächsten 10 Jahre sicherzustellen, sah die Mehrheit des Stadtrates den Antrag als zu verfrüht an, da die Unterbringung der VHS im Seminarzentrum an der Landshuter Straße bis zum Jahre 2018 gesichert ist und heutige Planungen für einen so langen Zeitraum demnach nicht Ziel führend sind.
Ein kommunales Erziehungsgeld, wie es von einem Stadtratsmitglied beantragt wurde, wird nicht eingeführt. Der Stadtrat war sich einig, das Geld, das diese Maßnahme binden würde, bevorzugt in den Ausbau der Betreuungsplätze zu investieren. Dies ist auch die Pflichtaufgabe einer Kommune und wurde daher höher bewertet als eine städtische Leistung in Form eines Erziehungsgeldes, die zudem in ihrer rechtlichen Zulässigkeit der Stadt äußerst fragwürdig ist.

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