Die Geschäftsstelle des ICU e. V. lud am 12. Februar 2009 in Kooperation zu der Veranstaltung mit dem Deutschen Gewerbeverband /DGV ein. Der Referent und Mitglied im ICU e. V., Herr Rechtsanwalt Thors-ten Ried, erläuterte an diesem Abend die Änderungen des Forderungssicherungsgesetzes, die ab dem 01. Januar 2009 in Kraft getreten sind. Es soll Bauunternehmen und Bauhandwerkern schneller dazu verhelfen, die ihnen zustehende Vergütung zu bekommen. Der Deutsche Bundestag hat zu diesem Zweck ein Bündel an Maßnahmen zugunsten der ausführenden Firmen ergriffen, die die Liquidität der am Bau beteiligten Unternehmer sichern helfen soll.
Thorsten Ried (www.kanzlei-ried.de) hat die Neuerungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in verständ-licher Weise vorgestellt. Auch ging er auf die wenig genutzten Möglichkeiten des Forderungsinkassos ein, die auch für alle anderen Unternehmen gelten. Da Ried gleichzeitig auch sächsischer Landesvorsitzender des "Bund der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband" ist, kennt er die besonderen Nöte der klein- und mittelständischen Unternehmen, für die dieses Gesetz hauptsächlich gemacht wurde. Nach dem mehr als 2-stündigen Vortrag stand Herr Rechtsanwalt Ried während eines kleinen Imbisses den Teil-nehmern Rede und Antwort.
Der ICU e. V. möchte mit den unterschiedlichsten Veranstaltungen seinen Mitgliedern, aber auch interes-sierten Unternehmen einen Mehrwert bieten. Sollten auch Sie Interesse am ICU e. V. haben, nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf (Tel. 089/310 09-287, E-Mail: mschmitt @ush.bayern.de) oder informie-ren Sie sich im Internet unter www.icu-net.de.
ICU e. V. lud ein
Montag, 23. Februar 2009