Immer wieder werden an die Stadt Beschwerden herangetragen, die den Konflikt zwischen nicht angeleinten Hunden und Spaziergehern oder Joggern zum Thema haben. Die Stadt möchte deshalb an dieser Stelle noch einmal auf die gegenseitige Rücksichtnahme, aber auch die geltenden Vorschriften hinweisen. Generell gilt eine Anleinpflicht von Hunden im Valentinspark. Eine allgemeine Regelung, Hunde immer an der Leine zu führen, gibt es für das gesamte Stadtgebiet nicht. Sie wäre unzulässig, weil entsprechende gesetzliche Vorgaben fordern, dass dem Bewegungsbedürfnis von Hunden ausreichend Rechnung getragen werden muss. Die Stadt appelliert an alle Hundebesitzer und Passanten, mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, Disziplin und Verständnis ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund zu erreichen. Wenn dies dazu beiträgt, dass sich Bürgerinnen und Bürger nicht gefährdet oder belästigt fühlen, dürfte dies auch wesentlich mehr bewirken als eine zusätzliche Rechts- und Verordnungsvorschrift. Vorsorglich weist die Stadt darauf hin, dass im Falle einer Verletzung oder Beschädigung durch freilaufende Hunde der Hundehalter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist und unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden kann. Hunde sollten deshalb vorsichtshalber immer dann an die Leine genommen werden, wenn sie sich Passanten nähern.
Hund und Mensch
Montag, 11. Mai 2009