Antragsfrist für Soforthilfen bis 30. September 2024 verlängert
Aufgrund der schweren Hochwasserereignisse in Bayern im Frühsommer diesen Jahres gewährt das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat betroffenen Privathaushalten Soforthilfen für Hausrat sowie für Ölschäden an Wohngebäuden.
Anträge hierfür können von den Betroffenen bei den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden gestellt werden. Die Frist zur Antragsstellung wird auf den 30. September 2024 verlängert. Mehr Informationen zu den Soforthilfeprogrammen für Privathaushalte finden Sie unter: Hochwasser 2024 (www.bayern.de).