Hinweise zur Steuerpflicht

Montag, 14. November 2011

Hunde unverzüglich anmelden

Sie wohnen in Unterschleißheim und Ihr Hund ist älter als 4 Monate? Dann sind Sie nach § 12 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Unterschleißheim verpflichtet, Ihren Hund unverzüglich anzumelden. Sie können dies in der Stadtverwaltung (Sachgebiet Finanzen und Abfallwirtschaft), Zimmer Nr. 203, 2.OG, tun; dort bekommen Sie zur Kennzeichnung ihres Hundes auch die sogenannte "Hundemarke". Das Anmeldeformular finden Sie auch im Internet unter www.unterschleissheim.de, Rathaus & Bürgerservice, Stichwort "Formulare". Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.