Durch die Niederlegung im Rathaus und Bekanntmachung der Niederlegung an allen städtischen Informationstafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde) wird die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 bekannt gemacht.
I. Beschlussfassung:
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2006 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 beschlossen.
II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile: Den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Art. 71 Abs. 2 GO) der Stadt Unterschleißheim sowie der Stadtwerke Unterschleißheim.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 27.03.2006 genehmigt.
III. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2006 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2006 einschließlich ihrer Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung ab dem 18.04.2006 eine Woche lang im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer Nr. 205N, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Haushaltssatzung für das Jahr 2006
Freitag, 07. April 2006