Grundsteuerhebesatz wird nicht erhöht

Mittwoch, 12. Januar 2005

 

Die seit Jahren betriebene und vom Stadtrat einmütig unterstützte innovative Wirtschaftspolitik hat zusammen mit den vielfältigen Maßnahmen zur Aufwertung des Gewerbestandorts Unterschleißheim mit dazu beigetragen, dass die Stadt Unterschleißheim trotz des anhaltenden konjunkturellen Tiefs und der parallel dazu verlaufenden Beschäftigungskrise finanziell immer noch im Vergleich zu anderen Kommunen gut dasteht. Ein wesentlicher und stabilisierender Faktor für die Unternehmen und die hier wohnenden Bürgerinnen und Bürger ist dabei auch die Kontinuität bei den Steuerhebesätzen. Seit 1981 liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer bei 320 Punkten. Für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B wird seit 1981 ein einheitlicher Hebesatz von 250% erhoben. Daran möchte die Stadt auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen der finanzielle Spielraum deutlich enger geworden ist, auch 2005 festhalten. Dies haben die Mitglieder des Hauptausschusses auf Vorschlag des Bürgermeisters in ihrer letzten Sitzung im Dezember 2004 einstimmig beschlossen, obwohl es heuer durch die um drei Punkte gestiegene Kreisumlage wesentlich schwieriger geworden ist, für 2005 einen ausgeglichen Haushalt dem Stadtrat vorzulegen.

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