Grundgebühren für die Wasserversorgung müssen moderat angehoben werden

Dienstag, 09. November 2010

Weniger Einnahmen aus rückläufigen Verkaufsmengen bei höheren Kosten für nachhaltige Instandhaltung der Anlagen


Grundgebühren für die Wasserversorgung müssen moderat angehoben werden

Die Gebühr für Frischwasser bleibt unverändert bei 1,35 Euro pro Kubikmeter. Die Grundgebühren werden zum 1. Januar 2011 erhöht. Das wurde im Stadtrat einstimmig beschlossen, um damit auch den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.

Die Stadtwerke versorgen in Unterschleißheim Privat- und Gewerbekunden mit Wasser. Für diese Leistung müssen die Kunden zum einen eine verbrauchsabhängige Gebühr bezahlen, die mit 1,35 Euro pro Kubikmeter zu Buche schlägt. Dieser Preis ist seit 2005 stabil und bleibt auch in dieser Höhe unverändert. Zum anderen erheben die Stadtwerke zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten (Vorhaltekosten für die vorhandene Infrastruktur) Grundgebühren, die nun zum 1. Januar 2011 erhöht werden. Die Grundgebühr bemisst sich nach dem Nenndurchfluss. Das heißt, sie ist abhängig von der Zählergröße und gestaffelt von 2,5 Kubikmeter bis 150 Kubikmeter jeweils pro Stunde. 

Im Bereich Wasserversorgung sind die Stadtwerke nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet, jeweils nach vier Jahren eine Gebührenbemessung durchzuführen. Der von den Stadtwerken für diese Kalkulation beauftragte Gutachter ermittelte -unter der Voraussetzung, dass die Preise unverändert bleiben - für den Prognosezeitraum 2010 bis 2013 ein Defizit von insgesamt 325.000 Euro. Wie generell in der Wasserversorgungsbranche ist auch in Unterschleißheim die an die Kunden abgegebene Verkaufsmenge seit Jahren rückläufig.
Unabhängig davon entstehen Fixkosten für die vorhandene Infrastruktur - im Wesentlichen die Anlagen für die Wassergewinnung und -aufbereitung beim Zweckverband mit der Gemeinde Oberschleißheim, der seinerseits diese Aufwendungen wiederum auf einen höheren Bezugspreis an die Stadtwerke umlegt, und das eigenen innerstädtische Leitungsnetz.
Sie machen bis zu 90 Prozent der Kosten in der Wasserversorgung, unabhängig von der verkauften Wassermenge, aus. Dies bedeutet, dass bei zurückgehenden Einnahmen aus Wasserverkauf aufgrund sinkenden Wasserverbrauchs, die Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Die Stadtwerke achten daneben auch darauf, dass den folgenden Generationen durch rechtzeitige Ersatzinvestitionen und nachhaltige Instandhaltung kein Investitionsstau entsteht. Dadurch wird sichergestellt, dass die Versorgungssicherheit und gewohnte Qualität für die Bürger und Gewerbetreibenden in Unterschleißheim aktuell und in Zukunft gewährleistet werden kann. Um auch bei sinkender Verkaufsmenge die notwendigen Investitionen und übrigen Kosten decken zu können, wurde deshalb eine Erhöhung der verbrauchsunabhängigen Grundgebühr erforderlich, um gesetzeskonform das ansonsten entstehende Defizit zu vermeiden.
Im Ergebnis bedeutet dies für nahezu alle Privatkunden der Stadtwerke, dass sich die derzeitige Grundgebühr von jährlich 21,21 Euro (Wasserzähler mit einem Nenndurchfluss von 2,5 Kubikmeter pro Stunde) ab dem 1. Januar 2011 auf 38,18 Euro pro Jahr erhöht. Für einen 1-Personen-Haushalt bedeutet dies eine monatliche Mehrbelastung von 1,41 Euro, die Pro-Kopf-Belastung in einem Haushalt mit vier Personen beträgt nach der Gebührenerhöhung 0,35 Euro pro Monat.
Dies Mehrkosten sind sicherlich als moderat zu bewerten, jedoch letztlich unumgänglich.

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