Großartige Bilanz - Fachbereich Feuerbeschau legt Arbeitsbericht 2003 vor

 

Montag, 08. März 2004

 

Sicherheit wird in Unterschleißheim schon immer groß geschrieben. Um sie kümmern sich nicht nur die Einsatzkräfte der Polizei, der Feuerwehr und des privaten Wachdienstes, sondern auch ein eigens für die Feuerbeschau tätiger städtischer Mitarbeiter. Seine Hauptaufgabe ist der vorbeugende Brandschutz. Ein sehr vielfältiges, verantwortungsvolles und oft schwieriges Tätigkeitsfeld, das sich auf das gesamte Stadtgebiet erstreckt. In der letzten Sitzung im Februar dieses Jahres wurde den Mitgliedern des Hauptausschusses der sehr umfangreiche Arbeitsbericht vorgestellt.

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 54 Einsatzpläne bearbeitet, die den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr dazu dienen, sich in einem völlig fremden Gebäude oder auf einem unbekannten Gelände im Ernstfall rasch zu orientieren und das taktische Vorgehen, z.B. bei der Brandbekämpfung, zu unterstützen. So sind in den Plänen u.a. die verschiedenen Ein- und Ausgänge der Gebäude, die Löschwasserentnahme- und die Stellen eingetragen, wo es am günstigsten ist, Leitern anzulegen. Das ist nicht nur bei höheren Wohnblocks oder beim Seniorenheim, sondern auch bei solchen Objekten, insbesondere im Gewerbegebiet, von großer Bedeutung, wo Stoffe der verschiedenen Gefahrenklassen gelagert werden.

Zu den Aufgaben der Feuerbeschau gehört natürlich auch die Stellungnahme und Beratung bei der Aufstellung von Sicherheitskonzepten, z.B. für die Schulen, die Kindergärten und die Horte sowie bei größeren Ereignissen (Feste, Märkte, kulturelle und sportliche Veranstaltungen). Im Vordergrund steht hier u.a. die Überprüfung der Rettungswege in den Gebäuden, die Festlegung von Flächen für die Feuerwehr (z.B. Feuerwehrzufahrten) oder die Abstellung von Feuersicherheitswachen.

In der Regel setzt die Ausübung dieser Tätigkeiten eine Begehung der verschiedenen Objekte voraus, die oft sehr zeitaufwendig ist und so manche Überraschungen mit sich bringt, weil zum Beispielt festgestellt werden muss, dass der vorgeschriebene Rettungsweg verstellt, Gegenstände in Wohn- und Gewerberäumen oder in der Tiefgaragen gelagert werden, wo dies aus den verschiedensten Gründen nicht zulässig ist.

Die Mitglieder des Hauptausschusses nahmen den vorgelegten mehrseitigen Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und bedankten sich für die geleistete Arbeit.

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