Gestartet - Mikrozensus 2021

Donnerstag, 04. Februar 2021

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60.000 Haushalte. Diese werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten InterviewerInnen zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2021 findet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet. 

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle BürgerInnen von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z. B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der EU erhält. 

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird. Der Mikrozensus wird in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige InterviewerInnen im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die InterviewerInnen sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.

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