Gemeinnützige Einrichtungen für Spendenquittungen

zuständig

Dienstag, 04. Januar 2000

 

Die Gemeinde möchte informieren, daß die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die Regelungen des Spendenrechts durch die Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) neu gefaßt hat. Diese Regelung tritt zum 01. Januar 2000 in Kraft.

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