Gegenseitige Rücksichtnahme - Appell der Stadt an Hundebesitzer

Donnerstag, 26. März 2020

Aufgrund der Ausgangsbeschränkungen gewinnen der Spaziergang oder der Lauf im Park, über die Felder oder in unseren Wäldern für Bürgerinnen und Bürger gerade einen sehr hohen Stellenwert. Auf der anderen Seite müssen auch in Zeiten der Pandemie Hunde regelmäßig ausgeführt werden. Die Stadt appelliert hier besonders an die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, die neue Lage zu berücksichtigen.

Besonders hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die im Valentinspark geltende Anleinpflicht für alle Hunde. Bitte halten Sie sich konsequent daran und achten Sie darauf, dass Ihr Hund niemand anderen belästigen, angreifen oder gar verletzen kann. Bedenken Sie, dass Sie für Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt, in vollem Umfang haften. Gerade weil das Verhalten von frei laufenden Hunden bei innerorts regelmäßig zu erwartenden Kontakten mit Menschen nur begrenzt vorhersehbar ist, sollten Sie Ihren Hund vorsichtshalber anleinen, wenn sich Kinder, Passanten, Radfahrer oder auch andere Hunde nähern.
Dies gilt im Übrigen auch bei Ausflügen und Spaziergängen in der freien Natur. Insbesondere während der Brut- und Setzzeit (März bis Juni) sollten Sie Ihren Hund zum Schutz freilebender Tiere in zusammenhängenden Wiesengebieten und an Waldrändern an die Leine nehmen.
Die Stadt Unterschleißheim dankt für Ihre Rücksichtnahme!

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