Geforderte Nachbesserungen beim Oberschleißheimer Bebauungsplan haben gefruchtet

Montag, 06. Juni 2011

Normenkontrollverfahren gegen Nachbargemeinde wird eingestellt

Die Stadt Unterschleißheim hat wiederholt in mehreren Verfahrensschritten die Planungen der Gemeinde Oberschleißheim, ein Gewerbegebiet nördlich des Kreuzhofes und östlich von Lohhof-Süd auszuweisen, in der ursprünglichen Form vehement abgelehnt und das gesetzliche Abwägungsgebot ihrer Interessen und Bedürfnisse eingefordert. Die Durchführung einer bereits eingeleiteten verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wird nun nicht mehr weiter verfolgt, weil die Nachbarkommune der Stadt Unterschleißheim in einer zentralen Forderung nachgekommen ist.

Wie bereits berichtet, hat die Stadt Unterschleißheim mehrmals von der Gemeinde Oberschleißheim in deren Bauleitplanverfahren gefordert, in dem von ihr geplanten Gewerbegebiet zwischen der B 13 (Höhe Kreuzstraße) und dem Sportpark bzw. Lohhof-Süd keine Vergnügungsstätten zuzulassen. Diese Argumente hat die Stadt im Rahmen der Beteiligung bei den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren immer wieder deutlich vorgebracht, um derartige Einrichtungen mit ihren zu erwartenden negativen Begleiterscheinungen und Auswirkungen für Lohhof-Süd auszuschließen.
Des Weiteren hat Unterschleißheim auch immer wieder einen besseren Immissionsschutz gefordert, um das Wohngebiet Lohhof-Süd und die im Norden angrenzende Kleingartenanlage am Münchner Ring möglichst vor Lärmbelastungen zu schützen. Denn die diesbezüglichen Festsetzungen waren unzureichend bzw. basierten auf falschen Ermittlungen. 
Auch der Ausschluss bestimmter innenstadtrelevanter Einzelhandelssortimente wurde stets gefordert, um bestehende Angebotsstrukturen in Unterschleißheim nicht zu gefährden.
Zuletzt hatte sich die Stadt Unterschleißheim sogar dazu entschieden, ihren Forderungen mit dem Normenkontrollverfahren Nachdruck zu verleihen, nachdem diese zunächst nicht berücksichtigt wurden. Da nun aber die gravierendsten Mängel von Oberschleißheim in den nachgebesserten Planungen abgestellt worden sind, kann die Stadt Unterschleißheim auch auf Anraten ihres Rechtsbeistandes das gerichtliche Verfahren für erledigt betrachten.
Allerdings konnte der Nachbargemeinde der Ausschluss von Vergnügungs- und Spielstätten nicht zwingend auferlegt werden, da die letztliche Planungs- und Entscheidungshoheit bei ihr liegt und auch ein gerichtliches Überprüfungsverfahren hieran nichts ändern kann.
Wenngleich nicht alle Interessen vollständig berücksichtigt wurden, hat die Stadt mit ihrem Vorgehen deutlich gemacht, dass sie vehement für die Interessen ihrer Bürger gerade in punkto Lärmemissionen eintritt. Dieser nun erreichte Lärmschutz innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte für das Wohngebiet in Lohhof-Süd und die Kleingartenanlage jedenfalls ist eindeutig eine Errungenschaft für betroffene Unterschleißheimer Bürger.

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