Geflüchtete aus der Ukraine - Antrag auf Asylleistungen jetzt auch online

Donnerstag, 31. März 2022

Wer es geschafft hat, aus dem ukrainischen Kriegsgebiet zu fliehen, hat meist alles zurücklassen müssen. Neben einem sicheren Ort, an dem man erst einmal etwas zur Ruhe kommen kann, brauchen die meisten Menschen dringend Geld, um für sich und ihre Kinder sorgen zu können. 
Seit Montag, 28. März 2022, an können Geflüchtete aus der Ukraine den Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch online von jedem mobilen Endgerät oder aber von einem PC aus stellen. Voraussetzung dafür ist lediglich eine E-Mailadresse. Der Antrag steht sowohl in deutscher, englischer als auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung und wird dann verschlüsselt an das Landratsamt übermittelt. Der Bescheid auf Leistungsauszahlung wird dann ebenfalls als verschlüsselte, passwortgeschützte Nachricht per E-Mail an den Antragsteller gesendet. Mit diesem elektronischen Dokument können die Geflüchteten dann zum Rathaus ihrer aktuellen Wohnsitzgemeinde (bzw. der Gemeinde, in der sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gewohnt haben) gehen und sich – nach einer Überprüfung der Identität – die Leistungen bar auszahlen lassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer bargeldlosen Auszahlung, wenn die Geflüchteten schon über ein deutsches Bankkonto verfügen und bereits in ihrer jeweiligen Gemeinde melderechtlich erfasst sind. Wer den Antrag lieber persönlich stellen möchte, kann selbstverständlich weiterhin zu den Öffnungszeiten ohne Termin ins Landratsamt kommen. 
Den Antrag sowie alle Informationen zum Prozedere gibt es auf der Homepage des Landratsamts unter www.landkreis-muenchen.de/ukraine. Unter dem Menüpunkt „Informationen für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München“ findet sich das Auswahlfeld „Leistungen erhalten“
 

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