Für Privatpersonen möglich

Dienstag, 13. Juli 2010

Widerspruch gegen "Google Street View"

Der Internetkonzern Google will auch für Deutschland "Google Street View" anbieten. Privatpersonen haben aufgrund des  Datenschutzes die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzulegen, weil Aufnahmen von Häusern und Grundstücken die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Eigentümer verletzen, wenn sie nicht damit einverstanden sind.

Google will mit dem "Street View" ein weltweites Nutzerangebot im Internet zur Verfügung  stellen, mit dem nahezu flächendeckend und lückenlos ganze Städte und Gemeinden aus der Sicht eines Verkehrsteilnehmers einsehbar sind. Während dieser Internetdienst in den USA, Frankreich, Italien und Spanien bereits existiert, ist er in Deutschland aufgrund erheblicher Widerstände in der Öffentlichkeit und den zuständigen behördlichen Datenschutzstellen trotz erfolgter Aufnahmen bisher noch nicht freigeschaltet.

Rechtslage zum Datenschutz für Privatpersonen
Bei den Aufnahmen von Häusern und Grundstücken sind die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Eigentümer verletzt, wenn diese nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Dies gilt insbesondere auch für die eigene Person, die bildlich individuell erkennbar und somit direkt zuordenbar ist, sowie für zuordenbare Gegenstände wie Kraftfahrzeuge durch Erkennen des Kennzeichens. Aus diesem Grund hat jede (natürliche) Person ein Widerspruchsrecht gegen Bildaufnahmen von "Street View". Google akzeptiert einen derartigen Widerspruch und blendet dann sämtliche betroffenen Aufnahmen in seinem Angebot aus.
Google hat in einer Selbstverpflichtung aber bereits erklärt, auch ohne Vorliegen eines solchen Widerspruches, sämtliche Personen und deren Eigentum zuordenbare Merkmale (Gesichter, Hausnummern, Kfz-Kennzeichen) von sich aus unkenntlich zu machen bzw. auszublenden.
Wollen Sie selbst jedoch trotzdem gegen die Veröffentlichung vorgehen, schreiben Sie an:
oder postalisch an Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, unter dem Betreff "Street View". Ein Formular für einen Widerspruch finden Sie auch auf der Homepage der Stadt unter www.unterschleissheim.de/ Rathaus & Bürgerservice/ Formulare. 
 
Keine Schutzsituation für die Stadt
Die Persönlichkeitsrechte gelten für natürliche Personen, nicht aber für die Stadt Unterschleißheim. Deshalb hat die Stadt keine Möglichkeit, gegen die Aufnahme und Veröffentlichung ihrer eigenen Gebäude und Liegenschaften zu widersprechen. Google hat aber zugesagt, auch bei Aufnahmen von öffentlichen Gebäuden (Rathaus, Schulen, Kindertagesstätten etc.) ebenso alle individuellen Merkmale wie Gesichter von zu erkennenden Personen sowie Kfz -Kennzeichen verschleiert bzw. unkenntlich zu machen. Aus Sicht der Stadt ist damit der Mindestschutz durchaus gewährleistet. Die Verwaltung wird aber im Falle des Starts von Google Street View in Deutschland die Bildaufnahmen aller städtischen Gebäude überprüfen und die Selbstverpflichtung von Google anmahnen bzw. betroffene Fahrzeughalter bei Erkennen des Kennzeichens informieren.

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