Nachdem die Stadt Unterschleißheim sich seit rund zehn Jahren für eine Entschärfung der Verkehrssituation in Riedmoos an der Kreuzung der Staatsstraße mit der Birkhahnstraße eingesetzt hat, konnte nun der Umwelt- und Verkehrsausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung schließlich eine Ampellösung beschließen.
Die Stadt Unterschleißheim ringt bereits seit dem Jahr 2002 um eine Lösung zur Entschärfung der gefährlichen Situation beim Überqueren der Staatsstraße. Vor allem hat aber auch das Einbiegen der aus Riedmoos kommenden Pkws in die Staatsstraße in Richtung Oberschleißheim oder Unterschleißheim in der Vergangenheit bei der vielbefahrenen Strecke zu den Berufsverkehrszeiten immer wieder zu gefährlichen Situationen geführt, wenn wartendende Autofahrer infolge von Ungeduld sehr kurze Verkehrslücken nützen wollten.
Da sich die Staatsstraße jedoch in der Baulastträgerschaft und somit in der Zuständigkeit des staatlichen Straßenbauamtes befindet und der fragliche Bereich auf Oberschleißheimer Flur liegt, mussten wiederholt umfangreiche, zeitintensive Verhandlungen mit der Behörde und der Nachbargemeinde geführt werden. Zudem wurden behördlicherseits Gutachten verlangt und mehrere von Unterschleißheim eingebrachte Lösungsentwürfe abgelehnt.
Nach einem weiteren Verkehrsgutachten konnte nun schließlich eine Lösungsvariante ausgearbeitet werden, die vom Umwelt- und Verkehrsausschuss jüngst bestätigt wurde. Diese sieht eine Ampelanlage und die Schaffung von Abbiegespuren vor, zudem soll ein zusätzlicher Radweg nördlich der Fahrbahn der Birkhahnstraße zur geordneten Straßenquerung in Richtung des bestehenden Radweges von Oberschleißheim nach Unterschleißheim errichtet werden, um größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten.
Die Kosten dafür werden ausschließlich von der Stadt Unterschleißheim getragen, obwohl sich das fragliche Gebiet auf Oberschleißheimer Flur befindet, doch ist Unterschleißheim zu dieser Investition zu Gunsten der Sicherheit der Riedmooser Bürgerinnen und Bürger gerne bereit.
Zu hoffen bleibt, dass der Grunderwerb, der erforderlich ist, um diese Lösung realisieren zu können, von den anliegenden Grundeigentümern so zeitnah getätigt werden kann, dass möglichst bald der Baubeginn erfolgen kann.