Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 80 d

Montag, 15. Januar 2007

"Fröttmaninger-/Freimanner Strasse" gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 09.10.2006 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 d "Fröttmaninger-/Freimanner-Strasse" gebilligt und die Verfahrenseinleitung beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 80 d soll der nicht rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 80 b ersetzt werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 d in der Fassung vom 09.10.2006 liegt einschließlich Grünordnungsplan, Umweltbericht und Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 26.01.2007 bis 01.03.2007 im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt ? Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während dieser Zeit können Anregungen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben.

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