Friedhofssatzung und Grabmalordnung geändert - Baumbestattungen auf Waldfriedhof möglich

Donnerstag, 10. März 2016

Die Bestattungskultur hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Mehr als die Hälfte aller Verstorbenen werden heute in Urnen bestattet. Die dafür bisher angebotenen Grabarten wie Erdgrab und Urnenwand werden nun um die Grabart Baumgrabstätten erweitert.
In Baumgrabstätten können nur biologisch abbaubare Urnen bestattet werden. Jede Baumgrabstätte bietet zwei Bestattungsplätze. Die Nutzungszeit beträgt, wie bei allen anderen Grabarten, 7 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung.
Um künftig auch Baumbestattungen in Unterschleißheim zu ermöglichen, musste neben der Schaffung einer dafür geeigneten Fläche auf dem Waldfriedhof auch die Friedhofssatzung und die Grabmalordnung entsprechend angepasst werden. In der Baumbestattungsanlage wird eine zentrale Stele geschaffen, an der die Namen der Verstorbenen auf Namenstafeln verewigt werden können.
Dabei wird auf ein einheitliches Erscheinungsbild wert gelegt. Die in diesem Zusammenhang geänderte Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen samt Grabmalordnung kann auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim nachgelesen oder im Rathaus eingesehen werden.
Die Kosten für die Baumbestattung richten sich nach der ebenfalls um diese Bestattungsart erweiterte Friedhofsgebührensatzung, die ebenfalls auf der Homepage nachgelesen werden kann.

 

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