Friedhof Nelkenstraße und Waldfriedhof

Dienstag, 22. März 2011

Grabsteine werden auf Standsicherheit geprüft

Jährlich ereignen sich bundesweit zahlreiche Unfälle, die auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind die Friedhofsverwaltungen daher verpflichtet, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Auf den städtischen Friedhöfen wird diese Standsicherheitsprüfung im Jahr 2011 im
- Friedhof Nelkenstraße vom 04. April bis 07. April
- Waldfriedhof vom 18. April bis 21. April 2011
erfolgen. Die Grabrechtsinhaber können an der Überprüfung teilnehmen.

Die Prüfungen in den einzelnen Sektionen finden an folgenden Tagen statt:

Friedhof Nelkenstraße:

- Sektion A/B: Montag, 04. April
- Sektion C/D: Dienstag, 05. April
- Sektion E/F: Mittwoch, 06. April
- Sektion G: Donnerstag, 07. April

Waldfriedhof:

- Sektion A/B: Montag, 18. April
- Sektion C: Dienstag, 19. April
- Sektion D: Mittwoch, 20. April - Sektion E: Donnerstag, 21. April

Weshalb kommt es überhaupt zu Lösungen oder zum Umstürzen von Grabmalen?
Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Schädigungen am Fundament, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern oder eine nicht fachgerechte Befestigung des Grabmals können die Standsicherheit beeinträchtigen.

Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Bei der Prüfung wird mit einem geeichten Messgerät, einem Drucktester, ein Prüfdruck von 300N auf das Grabmal ausgeübt. Dieser Prüfvorgang ist in der TA-Grabmal (technische Anweisung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) definiert. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals festgestellt, dass die Standsicherheit nicht gegeben ist, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung informiert und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert. Besteht durch lockere Grabmale eine erhebliche Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt.

Im Schadensfall können teils erhebliche Schadenersatzansprüche bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen ausgelöst werden ? mit sehr unangenehmen Folgen für die verantwortlichen Grabbesitzer. Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, die der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.