Friedhof - Grabschmuck bei Baumgräbern nicht erlaubt

Mittwoch, 28. Mai 2025

Die Baumbestattungsanlage auf dem Waldfriedhof in Unterschleißheim ist im Sinne der geltenden Friedhofssatzung als durchgehende Rasenfläche gestaltet. Bei einem Baumgrab handelt es sich um eine naturbelassene Bestattungsart.

Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass es nicht gestattet ist, Grabbeete anzulegen oder Blumen sowie andere Gewächse zu pflanzen. Auch das Abstellen von Grablichtern, Weihwasserbehältern und sonstigen Gegenständen ist nicht erlaubt (§ 30 Abs. 7 Friedhofssatzung der Stadt Unterschleißheim). Über diese Regelung wurden alle Grabinhaber einer Baumgrabstätte beim Erwerb des Grabnutzungsrechts informiert.

Die Grünpflegearbeiten werden durch die vermehrt auftretende Missachtung dieser Regelung deutlich erschwert.

Aus diesem Grund möchten wir darauf hinweisen, dass die Friedhofsverwaltung gezwungen ist, jeglichen Grabschmuck bei der Baumbestattungsanlage zu entfernen. Wir bitten Sie zukünftig davon abzusehen, dort Grabschmuck niederzulegen.

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