Zur Vermeidung von Frostschäden an Wasserleitungen, Wasserhähnen und Schöpfgefäßen und den damit verbundenen Reparatur- und Folgekosten wird die Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen mit Beginn der Frostperiode das Gießwasser abstellen und die Leitungen und Schöpfbecken entleeren.
Das Wasser bleibt abgestellt, bis im Frühling keine Frostschäden, besonders durch Nachtfröste, mehr zu befürchten sind. Es besteht beim Friedhofsbesuch jedoch die Möglichkeit, in den öffentlichen Toiletten Wasser für die Versorgung von Schnittblumen zu entnehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihre Friedhofsverwaltung