Feuerwehr warnt: Masken nicht in die Mikrowelle

Mittwoch, 29. April 2020

Bereits jetzt verzeichnet die Feuerwehr Brandeinsätze im Zusammenhang mit der Reinigung von Masken und warnt daher: Masken mit einem Drahtbügel im Nasenbereich dürfen nicht in die Mikrowelle zur Reinigung. Funkenbildung könnte die Maske und die Mikrowelle in Brand setzen. Es ist ausreichend, die Masken bei 60 °C in der Waschmaschine zu waschen.

Mund-Nasen-Bedeckung ist deutschlandweit seit Montag, den 27. April 2020 Pflicht. In Bayern gilt sie in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr. Gemeint sind Stoffmasken, die Mund und Nase bedecken, auch ein Schal ist in Ordnung. Bitte achten Sie darauf, die Maske beim Tragen nicht anzufassen. Die Maskenpflicht wurde ergänzend zu den bereits bestehenden Hygiene- und Abstandsregeln eingeführt.

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