Fair Fahren - Quiz III zum Thema Gemeinsam unterwegs

Dienstag, 01. Juni 2021

Auch in Unterschleißheim muss man sich mit den anderen VerkehrsteilnehmerInnen oftmals die gleiche Fläche teilen. Ob das immer gutgeht? Im dritten Quiz finden Sie es heraus!

Auf den Fotos sind noch keine VerkehrsteilnehmerInnen zu sehen. Was kann alles passieren, wenn die Szenen sich mit Autos, Radlern und FußgängerInnen füllen? Testen Sie Ihr Wissen um einen gemeinschaftlichen Umfang miteinander!

Alle Informationen rund um die Kampagne „Fair Fahren“ finden Sie hier.

Frage 1: Wie sollen sich FußgängerInnen und RadfahrerInnen auf gemeinsamen Geh- und Radwegen verhalten? (Mehrfachantwort möglich)

a) FußgängerInnen müssen mit RadfahrerInnen rechnen und diese passieren lassen.
b) RadfahrerInnen radeln so schnell wie möglich an FußgängerInnen vorbei, um diese nicht zu stören.
c) RadfahrerInnen machen mit der Klingel auf sich aufmerksam und radeln rücksichtsvoll und vorsichtig an FußgängerInnen vorbei.

 

Frage 2: Was gilt für RadfahrerInnen an der abgebildeten Unterführung am Bahnhof Unterschleißheim?

a) RadfahrerInnen müssen FußgängerInnen durch Klingeln warnen und können dann durch die gesamte Unterführung radeln.
b) RadfahrerInnen können ausnahmsweise durch die Unterführung fahren, wenn sie es auf dem Weg zur S-Bahn besonders eilig haben.
c) RadfahrerInnen müssen absteigen und das Fahrrad durch die gesamte Unterführung schieben.

Frage 3: Auf Fußgängerüberwegen, sogenannten Zebrastreifen, … (Mehrfachantwort möglich)

a) ist Radfahren grundsätzlich verboten.
b) sind RadfahrerInnen FußgängerInnen immer gleichgestellt und haben damit Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn.
c) haben RadfahrerInnen nur Vorrang, wenn sie absteigen und das Rad schieben.
d) darf geradelt werden, allerdings haben RadfahrerInnen dann keinen Vorrang gegenüber dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn.

Frage 4: Welche Personengruppe darf auf dem Gehweg in der Bezirksstraße radeln? (Mehrfachantworten möglich)

a) RadfahrerInnen, die sich auf der Fahrbahn unsicher fühlen, dürfen auf dem Gehweg radeln solange sie Rücksicht auf den Fußgängerverkehr nehmen.
b) Radelnde Kinder bis zum 10. Geburtstag dürfen selbst entscheiden, ob sie auf dem Gehweg radeln.
c) Radelnde Kinder bis zum 8. Geburtstag müssen den Gehweg benutzen. Dabei dürfen sie von maximal einer, mindestens 16 Jahre alten, Aufsichtsperson begleitet werden.
d) RadfahrerInnen, die Kinder auf dem Kindersitz transportieren, dürfen den Fußweg benutzen.

Lösungen: 1. a) und c) | 2. c) | 3. c) und d) | 4. b) und c)

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.