Fachgerechte Entsorgung von E-Bike-Akkus

Mittwoch, 07. Juni 2023

Fahrradgeschäfte zur Rücknahme verpflichtet

Das Fahrrad und nicht zuletzt das E-Bike erleben einen regelrechten Boom. Um die Umwelt nicht allein durch den Verzicht auf fossil angetriebene Alternativen zu schützen, ist es jedoch wichtig, auch die Akkus am Ende ihrer Lebenszeit fachgerecht zu entsorgen. Zuständig ist der Handel.

Die Rücknahme der Altbatterien regelt seit dem 1. Januar 2021 verbindlich das novellierte Batteriegesetz 2 (BattG2). Jeder Fahrradhändler, der E-Bikes im Angebot führt, ist demnach verpflichtet – unabhängig von einem Neukauf – gebrauchte, nicht mehr funktionsfähige Lithium-Ionen-Akkus kostenfrei anzunehmen, auch dann, wenn er selbst die Marke nicht im Sortiment führt. Die Altbatterien müssen anschließend durch den Händler bzw. den Hersteller dem Recycling zugeführt werden.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.