Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2006

Freitag, 03. November 2006

Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 26.10.2006 gemäß Artikel 63, Absatz 2, in Verbindung mit Artikel 68 der Gemeindeordnung (GO) die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2006 beschlossen. Die Nachtragshaushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 30.10.2006 rechtsaufsichtlich genehmigt. Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2006 einschließlich ihrer Anlagen liegt gemäß Artikel 65, Absatz 3, in Verbindung mit Artikel 26, Absatz 2 GO vom 10.11. bis 17.11.2006 im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer N 205 (Neubau), innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. 


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